Vorsorgeuntersuchung
Nehmen Sie die Möglichkeit zur kostenlosen jährlichen Gesunden-Untersuchung wahr!
Sie steht jedem Österreicher ab dem 18. Lebensjahr zu und soll als sinnvolle Ergänzung zu einer gesunden Lebensweise gesehen werden.
Sie dient der Früherkennung von:
- Individuellen Risikofaktoren für Gefäßerkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall,
- Stoffwechselerkrankungen wie z.B. Diabetes, Gicht oder Fettstoffwechselstörungen (erhöhtes Cholesterin…)
- Problematischem Nikotin – oder Alkoholkonsum
- Bluthochdruck
- Krebserkrankungen (Mamma,-Zervix, -Kolorektal,-Prostatakarzinom; Melanom)
- Hör- oder Sehschwäche
- Zahnfleischerkrankungen
- Glaukom
Ablauf der Vorsorge – Untersuchung:
1. Termin-Vorbereitung :
- Harnuntersuchung
- Blutabnahme: bitte nüchtern kommen, das heißt ohne Frühstück und Kaffee!
- Ausfüllen des Anamnesefragebogens
- Impfpass – Check und wenn erwünscht Durchführung der fehlenden Impfungen beim 2. Termin
- Ab dem 50. Lebensjahr: Mitgabe des Probekärtchens für den Blut – Test im Stuhl (fäkal okkultes Blut – FOBT) als Vorsorgeuntersuchung eines kolorektalen Karzinoms.
2.Termin-Befundbesprechung mit körperlicher Durchuntersuchung:
Besprechung der erhobenen Blut- und Harnbefunde, sowie der Auffälligkeiten im Anamnesebogen.
Messung von Körpergröße, Gewicht, Bauchumfang, BMI (Body mass index), Pulsfrequenz und Blutdruck;
Untersuchung des Hals-Nasen-Ohren-Bereiches;
Abhören von Herz und Lunge;
Tastbefund der Bauchorgane und der Brust;
Durchblutungskontrolle der Beine;
Begutachtung von Gelenken und Wirbelsäule;
Haut – und Muttermalkontrolle;
Im Abschlussgespräch werden wir Ihre individuellen Risikofaktoren und die geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit besprechen.
Als Ihre Wahlärztin nehme ich mir ausreichend Zeit, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen.
KOSTEN für die Gesunden- Vorsorgeuntersuchung:
Ich rechne die Kosten für Ihre Vorsorgeuntersuchung direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab.
Einzige Ausnahme sind die OÖ Krankenfürsorgen, mit denen eine Abrechnung mittels Honorarnote an den Patienten erfolgt. – Sie erhalten dann als Patient eine Rückerstattung von 100 % des Kassentarifs.